Erforderliche Unterlagen
Zur Kundenanlage, bzw. Kontoeröffnung sind je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen notwendig. Der folgende Überblick soll helfen zu erkennen, welche Dokumente für eine Kontoeröffnung bei uns erforderlich sind.
Zur Kundenanlage, bzw. Kontoeröffnung sind je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen notwendig. Der folgende Überblick soll helfen zu erkennen, welche Dokumente für eine Kontoeröffnung bei uns erforderlich sind.
1 Von eingetragenen Firmen (außer Einzelkaufleuten) wird ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister benötigt. Rechtliche Grundlage ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie". Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.transparenzregister.de.
Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.
2 Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.