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FAQ Empfängerprüfung / Verification of Payee (VoP)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Empfängerprüfung für Privat- und Geschäftskonten.

Was ist die Empfängerprüfung (VoP)?

Die Verification of Payee (VoP) ist ein Verfahren, bei dem der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgeglichen wird.
Dabei fragt die Bank des Zahlenden bei der Bank des Empfängers nach, ob die IBAN und der Name korrekt sind. Das Ergebnis wird dem Zahler angezeigt. Es gibt folgende Rückmeldungen:

Match (grün)Der Name und die IBAN stimmen überein.
Close Match (gelb)Die Daten stimmen fast überein. Der korrekte Name des Empfängers wird angezeigt.
No Match (rot)Die eingegebenen Daten stimmen nicht überein.
No CheckDie Empfängerbank hat nicht rechtzeitig geantwortet.

Wichtige Fragen und Antworten - allgemein für Privat- und Geschäftskonten

Wie kann den neuen Sonderbedingungen zustimmt werden?

Die Zustimmung erfolgt online nach Aufruf der zustimmungspflichtigen Sonderbedingungen. Sie können uns die Zustimmung aber auch telefonisch oder persönlich (z.B. in der Filiale) erteilen.

Bis wann muss die Zustimmung erfolgen?

Die Zustimmungen zu unseren neuen Sonderbedingungen müssen uns bis zum 05.10.2025 vorliegen.

Ab wann ist die Empfängerprüfung verbindlich?

Die Regelung tritt europaweit am 9. Oktober 2025 in Kraft und. Unser System wird am 5. Oktober 2025 umgestellt. Daher muss auch bis zu diesem Datum die Zustimmungen zu den Sonderbedingungen vorliegen. Für Länder außerhalb des Euroraums muss die Funktionalität bis zum 9. Juli 2027 verfügbar sein.

Was kostet die Nutzung der Empfängerprüfung?

Nichts - Die Prüfung ist kostenlos.

Welche Zahlungen unterliegen der neuen Prüfung?

SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen müssen geprüft werden. Auslandszahlungen und Lastschriften sind nicht betroffen.

Sind alle Konten betroffen?
  • Bei Privatkonten muss die Prüfung immer vor einer Beauftragung durchgeführt werden.
  • Für Geschäftskonten gilt: Die Empfängerprüfung kann im Rahmen eines Opt-In-/Opt-Out-Verfahrens individuell gesteuert werden. Ausnahme: Einzelüberweisungen (also Zahlungen außerhalb eines Sammelauftrags) müssen grundsätzlich geprüft werden – unabhängig von der Kontoart.
Muss ich zustimmen, wenn ich auf die Prüfung verzichten möchte?

Ja, Ihre Zustimmung ist aufgrund unterschiedlicher Änderungen, welche sich aus der Regulierung ergeben, erforderlich.

Wird eine Zahlung abgewiesen, wenn es kein „Match“ gibt?

Nein, die Entscheidung liegt beim Zahler.

Welche Übermittlungsverfahren sind von der VoP betroffen?

Alle gängigen Verfahren, die SEPA-Überweisungen nutzen.

Was tun, wenn die Empfängerbank nicht antwortet?

Was tun, wenn die Empfängerbank nicht antwortet?

Gilt die 100.000-Euro-Grenze für Echtzeitzahlungen weiterhin?

Nein, diese Grenze entfällt ab dem 9. Oktober.

Kann ich mein Limit für Echtzeitüberweisungen selbst festlegen?

Privat- als auch Firmenkunden können das Limit für Echtzeitzahlungen individuell anpassen.

Hinweis: Der im Onlinebanking-Vertrag hinterlegte Höchstwert bleibt das maximale Limit für Ihre Zahlungen.

Wie sieht die Haftungsregelung aus?
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer teilweisen Übereinstimmung (Close Match) haften Sie .
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No Match) haften Sie.
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die Empfängerprüfung verzichten (Opt-Out), haften Sie.

Wichtige Fragen und Antworten - allgemein für Geschäftskonten

Ich möchte auf die Empfängerprüfung (VoP) verzichten nd Aufträge weiterhin mit den bekannten Auftragsarten einreichen.

Firmenkunden haben bei Geschäftskonten eine Opt-In- und Opt-Out-Option.
Bei Sammlern kann entschieden werden, ob die Zahlungen einer Prüfung unterzogen werden sollen oder nicht. Sobald jedoch eine einzelne Zahlung gesendet wird, unterliegt diese der Regulierung und ist zu prüfe

Was bedeutet Opt in und Opt out?

Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeit­überweisungen entscheiden, ob die Empfänger­überprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Bei Einzelüberweisungen können Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht auf die Prüfung des Empfängers verzichten. Für Privatkunden ist diese Wahlmöglichkeit gesetzlich verboten.

Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass meine Zahlungen ein „Match“ erhalten?

Achten Sie darauf, die korrekten Daten einzugeben.

Kann ich bereits heute etwas tun, um sicherzustellen, dass meine demnächst per Opt-In eingereichten Zahlungen möglichst mit einem „Match“ geprüft und ohne weitere Prüfungen freigegeben werden können?

Ja, das ist möglich! Eine sorgfältige Pflege Ihrer Stammdaten ist hierbei sehr hilfreich. Achten Sie besonders darauf, dass die Informationen aktuell sind und einheitlich geschrieben werden.
Es kann jedoch trotzdem zu Abweichungen kommen, insbesondere wenn der bekannte Rechnungsname vom tatsächlichen Kontoinhabernamen abweicht. Zudem nutzen Empfängerbanken unterschiedliche Kriterien zur Bewertung von Abweichungen. Daher kann selbst eine sorgfältige Pflege der Daten nicht in jedem Fall ein „Match“ garantieren.

Kann ich einzelne Zahlungen eines geprüften Sammlers freigeben und Zahlungen, die rot angezeigt werden, nicht ausführen?

Nein, eine Teilfreigabe ist technisch nicht möglich. Es ist nur möglich den gesamten Sammler freizugeben oder zu stornieren.

Wie verfahre ich, wenn ich eine geprüfte Sammeldatei mit Close Matches oder No Matches nicht komplett freigeben möchte?

In diesem Fall muss der geprüfte Auftrag komplett storniert werden. Im Anschluss kann ein neuer Auftrag nur mit den die Matches eingereicht werden.

Was passiert, wenn ich weiterhin einzelne Zahlungen per Opt-Out einreiche?

Dateien mit nur einer Transaktion, die per Opt-Out eingereicht werden, werden am Bankrechner abgelehnt. Diese Zahlung muss verpflichtend per Opt-In inklusive Empfängerprüfung erfolgen.

Ist Empfängerprüfung auch notwendig, wenn ich auf eigene Konten innerhalb meiner Bank oder auch bei anderen Banken umbuche?

Ja. Die Regulierung sieht keine Ausnahmen für interne Umbuchungen vor.
Hinzu kommt, dass EBICS keine Umbuchung als eigene Kategorie kennt – Umbuchungen erfolgen somit technisch ebenfalls als SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung. Daher gelten auch hier die Anforderungen an die Empfängerprüfung, insbesondere bei Einzeltransaktionen (→ Opt-In erforderlich).

Ich reiche terminierte SEPA-Überweisungen ein – werden diese auch geprüft?

Ja. Bei terminierter Einreichung per Opt-In erfolgt eine Empfängerprüfung

Ich ziehe Lastschriften – ist hier etwas zu beachten?

Nein. Lastschriften sind von den Vorgaben zur Empfängerprüfung nicht betroffen. Es ist keine Anpassung notwendig.

Wie erfahre ich den korrekten Namen/Kontoinhaber für meine Konten?

Der bei der Ostfriesische Volksbank eG hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name, wie er im öffentlichen Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist.    
Für alle Konten, die zu einer Kundennummer gehören, gilt der gleiche Kontoinhabername.

Wir haben uns umfirmiert. Was passiert, wenn der Zahler den alten Firmennamen angibt?

Es erfolgt eine Prüfung gegen den neuen, aktuellen Namen. Bei Abweichung erhält der Zahler eine Rückmeldung als No Match oder Close Match. Die Zahlung kann trotzdem autorisiert werden – eine automatische Ablehnung erfolgt durch die Bank nicht.

Sind unsere Softwareprodukte zum 9. Oktober fähig, die Empfängerprüfung durchzuführen?

Der BankingManager, ProfiCash sowie genoCASH erhalten rechtzeitig alle erforderlichen Anpassungen. In der VR-NetWorld Software ist keine Integration möglich – hier ist ein Wechsel zum BankingManager erforderlich.

Wichtige Fragen und Antworten - für Geschäftskonten bei Nutzung von EBICS

EBICS-Nutzung: Wird es neue Auftragsarten für die Prüfung geben, und falls ja werden diese automatisch freigeschaltet?

Ja wird es und ja, die neuen Auftragsarten „CTV“ und „CIV“ werden zentral zugeordnet.

Nutzung des 4-Augen-Prinzips unter EBICS
  • Wenn im Unternehmen entschieden wird, dass eine Prüfung erfolgen soll – weil es sich bspw. um eine Einzelzahlung handelt, bei der die Empfängerprüfung verpflichtend ist, oder weil es ausdrücklich gewünscht wird à erfolgt die Einreichung der Zahlungen mit den neuen Auftragsarten.
  • Die Zahlerbank erfragt den Abgleich bei der jeweiligen Empfängerbank. Im Anschluss ist das Prüfergebnis aktiv über die verteilte elektronische Unterschrift (VEU) abzurufen. Anschließend wird entschieden, ob die Zahlung per VEU im 4-Augen-Prinzip freigegeben oder storniert wird.
Ich nutze bisher nicht die Funktion der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) – was verbirgt sich dahinter?
  • Die VEU ermöglicht es, Dateien ohne vollständige bankfachliche Unterschriften bei der Bank einzureichen (teilautorisiert). Fehlende Unterschriften können standort- und zeitunabhängig nachgereicht werden. Je nach Kundenprodukt geschieht dies z. B. über den Abruf einer Unterschriftenmappe oder den Zugriff auf den Bestand wartender VEU-Dateien.
  • Erst wenn alle erforderlichen Unterschriften vorliegen, wird der Auftrag in die Verarbeitung weitergeleitet.          
Wie lange dauert es, bis ich einen zur Empfängerprüfung (VoP) eingereichten Auftrag zur Freigabe oder Stornierung in der VEU angezeigt bekomme?

Der agag.

Wie lange dauert es, bis ein zur Empfängerprüfung (VoP) eingereichter Auftrag zur Freigabe oder Stornierung in der VEU angezeigt wird?

Dies hängt von der Größe des Sammlers ab, bzw. die Anzahl der zu prüfenden Transaktionen. Da jede einzelne Zahlung geprüft und verarbeitet werden muss und es bislang keine belastbaren Erfahrungswerte gibt, lässt sich dies derzeit nur schwer abschätzen. Planen Sie in jedem Fall – insbesondere in der Anfangszeit – längere Bearbeitungszeiten ein und reichen Sie Ihre Dateien nicht erst kurz vor den Cut-Off-Zeiten ein.


Hinweis: Bei Einreichung von Echtzeitüberweisungen entfallen die Cut-Off-Zeiten, da diese Überweisungen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (24/7) verarbeitet werden müssen.