Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung möchte der Gesetzgeber Sie als Verbraucher schützen. Gleichzeitig nimmt er uns damit die Möglichkeit Sie in gewissen Angelegenheiten telefonisch zu kontaktieren.
Unser Ziel ist es, unsere Mitglieder und Kunden in jeder Lebenssituation umfassend und bestmöglich zu beraten.
Wir wollen auch zukünftig im persönlichen Telefongespräch...
- mit Ihnen einen Beratungstermin vereinbaren
- Ihnen individuelle Angebote unterbreiten
- Sie über aktuelle Finanzthemen informieren
- Sie auf interessante Aktionen und Maßnahmen hinweisen
- Sie zu unseren Veranstaltungen einladen
Damit wir Sie auch in Zukunft telefonisch optimal beraten und informieren können, brauchen wir Ihr Einverständnis.
Drucken Sie das PDF-Formular „Einwilligung zur Telefonwerbung“ aus, lesen Sie sich den Text genau durch und geben Sie uns, wenn es Ihnen möglich ist, Ihre Einwilligungserklärung.
Die unterschriebene, jederzeit widerrufliche Einwilligung zur Telefonwerbung geben Sie bitte direkt bei uns ab.